Musik

Zusammensetzung der Gesamtnote Musik in Hellern (FK Musik Beschluss 2024)

Schriftlich Leistungen

30 %

Zu schriftlichen Leistungen zählen z. B.

• Unterrichtsdokumentation (z. B. Plakat, Themenheft, Lerntagebuch)

• Beschreibung oder Dokumentation eines Musikstücks (z. B. Hörprotokoll, grafische Notation)

• Lernzielkontrolle (20%)

 

Mündliche Leistungen

20 %

 

Zu mündlichen Leistungen zählen z. B.

• Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate

• fachbezogene Kommunikation in musikalischen Gestaltungsprozessen

• mündliche Präsentation, ggf. mediengestützt (z. B. durch den Einsatz von Multimedia, Plakat, Hörbeispiel, Instrument), auch in Form von Partner- oder Gruppenarbeit

 

Fachspezifische Leistungen

50 %

Zu fachspezifischen Leistungen zählen z. B.

• Singen einer Melodie

• Musizieren einer Bodypercussion

• Vorspiel einer Instrumentalstimme (auch nach einer vorgegebenen grafischen Notation)

• Tanzdarbietung

• Bewegungen zum Text eines Liedes ausdenken

• Klanggeschichte erfinden

• Rhythmusbegleitung auf Orff-Instrumenten ausführen

• szenische Umsetzung eines Musikstückes

 

 

Im Fach Musik bilden sowohl die Arbeitsergebnisse als auch die Arbeitsprozesse der Schülerinnen und Schüler die Grundlage der Leistungsbewertung. Leistungs- und Überprüfungssituationen dienen dazu, die Verfügbarkeit der erwarteten Kompetenzen nachzuweisen. Es ist darauf zu achten, dass auch die prozessbezogenen Kompetenzen Bestandteil der Leistungsbewertung sind.

Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen über die erworbenen Kompetenzen und den Lehrkräften Orientierung für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung. Neben der kontinuierlichen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess und ihrer individuellen Lernfortschritte, die in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung erfasst werden, sind die Ergebnisse fachspezifischer, mündlicher und schriftlicher Leistungen zur Bewertung heranzuziehen. Die fachspezifischen Leistungen sollen mindestens zur Hälfte in die Gesamtzensur eingehen. Diese Leistungen können allein oder in der Gruppe erbracht werden.

Im ersten und zweiten Schuljahrgang werden mündliche und fachspezifische Leistungen bewertet, im dritten und vierten Schuljahrgang sollte darüber hinaus eine schriftliche Leistung pro Schulhalbjahr bewertet werden. Diese Leistung geht anteilig mit höchstens 20 Prozent in die Gesamtnote ein.

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